Allgemeine Mietbedingungen
Stand: Juni 2026
1. Vertragsschluss
Die Ferienwohnung bzw. das Ferienhaus wird dem Mieter für die im Mietvertrag vereinbarte Dauer ausschließlich zu Urlaubszwecken vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot des Vermieters innerhalb der angegebenen Frist annimmt und die vereinbarte Anzahlung leistet.
Bei kurzfristigen Buchungen mit einem Mietbeginn innerhalb von vier Wochen kommt der Mietvertrag bereits mit der schriftlichen oder mündlichen Annahme des Angebots durch den Mieter zustande.
2. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Im vereinbarten Mietpreis sind sämtliche pauschal berechneten Nebenkosten enthalten, insbesondere für Wasser, Heizung, Strom (mit Ausnahme des Ladens von Elektrofahrzeugen) sowie die Endreinigung, soweit im Angebot nichts anderes ausgewiesen ist.
Es wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtmietpreises vereinbart. Diese ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.
Die Restzahlung ist mit Erhalt der Endrechnung, spätestens jedoch 28 Tage vor Mietbeginn, zu leisten.
Bei Buchungen mit einem Mietbeginn innerhalb von 28 Tagen ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.
Laden von Elektrofahrzeugen
Das Laden von Elektrofahrzeugen ist ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet.
Der hierfür verbrauchte Strom wird gesondert mit 0,45 EUR pro kWh berechnet. Das Laden über vorhandene Haushaltssteckdosen ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist nicht gestattet.
3. Mietdauer
Am Anreisetag steht das Mietobjekt dem Mieter ab 16:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und in besenreinem Zustand zurückzugeben.
Der Mieter hat bei Abreise Geschirr zu reinigen, den Hausmüll ordnungsgemäß zu entsorgen und sämtliche persönlichen Gegenstände zu entfernen.
4. Rücktritt durch den Mieter (Stornierung)
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail) gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Im Falle eines Rücktritts ist der Vermieter berechtigt, folgende pauschalierte Entschädigung zu verlangen:
- bis zum 45. Tag vor Mietbeginn25 % des Mietpreises
- bis zum 35. Tag vor Mietbeginn50 % des Mietpreises
- ab dem 34. Tag bis 10 Tage vor Mietbeginn80 % des Mietpreises
- ab 9 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn95 % des Mietpreises
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung gelten die Regelungen der letzten Stornostufe entsprechend. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
5. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann den Mietvertrag vor Mietbeginn kündigen, wenn der Mieter trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht fristgerecht leistet oder sich in erheblicher Weise vertragswidrig verhält und dem Vermieter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
In diesem Fall kann der Vermieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entstandenen Schadens verlangen.
6. Außergewöhnliche Umstände und höhere Gewalt
Wird die Durchführung des Mietvertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände oder höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich, können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten.
Bereits erbrachte Leistungen sind gegenseitig zu erstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar, Einrichtungsgegenständen und Außenanlagen pfleglich und sorgfältig zu behandeln.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitreisenden, Besucher oder Haustiere schuldhaft verursacht werden.
Während des Aufenthalts festgestellte Schäden oder Mängel sind dem Vermieter oder der benannten Hausverwaltung unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Mieter die rechtzeitige Anzeige eines Mangels schuldhaft, kann er Rechte aus diesem Mangel nur insoweit geltend machen, als dem Vermieter dadurch die Möglichkeit zur Abhilfe genommen wurde.
Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Störungen oder Schäden alles Zumutbare zu unternehmen, um Folgeschäden zu vermeiden oder zu minimieren.
Abfälle, Hygieneartikel, Asche, Fette oder sonstige ungeeignete Stoffe dürfen nicht über Toiletten, Waschbecken oder Abflüsse entsorgt werden. Kosten für hierdurch verursachte Verstopfungen oder Schäden trägt der Verursacher.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet dafür, dass das Mietobjekt bei Übergabe dem vertraglich vereinbarten Zustand entspricht. Geringfügige Änderungen der Ausstattung oder Einrichtung bleiben vorbehalten, sofern dadurch der vertragsgemäße Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Die Haftung des Vermieters für Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Strom- oder Internetausfälle sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
9. Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet. Für genehmigte Hunde wird ein Zuschlag von 5,00 EUR pro Nacht erhoben.
Der Vermieter kann die Mitnahme von Haustieren im Einzelfall ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Mieter haftet für sämtliche durch das Tier verursachten Schäden, Verunreinigungen oder Beeinträchtigungen.
10. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
11. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Insbesondere sind störende Geräusche zu vermeiden. Die allgemeinen Ruhezeiten gelten von:
- 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr
- 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Fernseh-, Radio- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke zu betreiben. Partys, Veranstaltungen und ähnliche Zusammenkünfte sind nicht gestattet.
Die Ferienunterkunft darf ausschließlich von den im Mietvertrag angegebenen Personen genutzt werden. Tagesgäste oder zusätzliche Übernachtungsgäste bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
Das Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich gestattet. Hierfür sind die bereitgestellten Aschenbecher zu verwenden. Rauchmelder dürfen nicht entfernt, deaktiviert oder manipuliert werden.
12. Internetnutzung (WLAN)
Der Vermieter stellt während des Aufenthalts einen WLAN-Internetzugang als freiwillige Serviceleistung zur Verfügung. Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit, bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten oder störungsfreien Betrieb besteht nicht.
Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt:
- urheberrechtlich geschützte Inhalte rechtswidrig herunterzuladen oder zu verbreiten,
- rechtswidrige Inhalte abzurufen oder zu verbreiten,
- Spam-Nachrichten zu versenden,
- belästigende, beleidigende oder strafbare Inhalte zu verbreiten.
Der Mieter haftet für sämtliche Verstöße gegen geltendes Recht, die über seinen Internetzugang erfolgen und von ihm zu vertreten sind.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an Endgeräten, Datenverlust oder Sicherheitsvorfälle, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
13. Schlüsselverlust
Bei Verlust von Schlüsseln oder sonstigen Schließmedien haftet der Mieter für die tatsächlich entstehenden Kosten der Ersatzbeschaffung sowie erforderlicher Sicherungsmaßnahmen, soweit diese notwendig sind.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, ist für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland der Sitz des Vermieters Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.